Bekanntmachung eines Verbotes von offenem Feuer

26.06.2026
Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten vom 26.06.2026

Erlass eines Verbotes von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten

  1. Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten (Gemeinde Altenbuch und Stadt Stadtprozelten mit Ortsteil Neuenbuch) wird ab sofort ein Verbot von offenem Feuer erlassen.
  2. Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts im privaten Bereich erlaubt. Vor Entzünden des Grillfeuers muss allerdings gewährleistet sein, dass davon keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht. Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen und es ist ein ausreichender Mindestabstand zu leicht entzündbaren Stoffen (z.B. trockenes Gras, Holz) einzuhalten. Der Grill ist ständig durch eine geeignete Person unter Aufsicht zu halten. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da sonst Funkenflug ein Feuer verursachen könnte. Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, d.h. die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden.
  3. Die Nutzung gemeindlicher Grillplätze ist nur mit Erlaubnis der jeweiligen Gemeinden zulässig.

Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc., allerhöchste Brandgefahr.
Die Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten sieht sich angesichts der hohen Brandgefahr gehalten, jegliche Art von offenem Feuer - Ausnahme siehe Ziffer 2 und 3 - zu untersagen und bittet die Bevölkerung vor allem in den Waldgebieten keinesfalls zu rauchen und auch beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster zu werfen.

Wir fordern die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten. Des Weiteren weißen wir auf die für die Allgemeinheit verbindliche Rechtsgrundlage des angehängten Art. 17 BayWaldG hin.

Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, sofort über die Presse bekanntgegeben.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
gez.
Steffen Paul, Gemeinschaftsvorsitzender und 1. Bürgermeister Stadt Stadtprozelten
Thorsten Nitschke, Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender und 1. Bürgermeister Gemeinde Altenbuch

Kategorien: Die Gemeinde Altenbuch informiert

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